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STADTHÄUSER

Die komplett ruhig im Innenhof gelegenen, exklusiven Stadthäuser verfügen über zwei Eingänge - direkt aus der Tiefgarage oder durch den Innenhof. Über den eigenen Garten gelangt man zu der städtischen Grünfläche.

Stadthaus 13 (Verkauft, ca. 176,47 m²)
Stadthaus 14 (Verkauft, ca. 175,91 m²)
Stadthaus 15 (Verkauft, ca. 175,91 m²)
Stadthaus 16 (Verkauft, ca. 172,13 m²)

Alle Stadthäuser verteilen sich auf je 3 Etagen zzgl. Keller und besitzen je eine ebenerdige Terrasse, einen Balkon und eine große Dachterrasse mit ganztägiger Sonne.


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Ansicht von Süden. Unverbindliche Visualisierung

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Ansicht von Süden. Unverbindliche Visualisierungen, © eyebee visual media

IMPRESSUM

LÜTHEN & CO. IMMOBILIEN
Lüthen & Co. Immobilien GmbH
Neuer Wall 84 / 20354 Hamburg

Telefon 040 360 99 20 10 / Telefax 040 360 99 20 19
verkauf@luethen-immobilien.de
www.luethen-immobilien.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Matthias Lüthen
Amtsgericht Hamburg: HR B 122653, Steuernummer: 48/742/03039

Berufsaufsichtsbehörde: Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Abt. Gewerberecht und Marktwesen, Klosterwall 2, 20095 Hamburg

Gewerbeerlaubnis gemäß § 34c GeWO
Erteilt am 17.05.2011 sowie am 06.09.2012

Visualisierung: eyebee visual media. Fotos: Fotolia, Laufen. Erstellt von den HAFENCITYSTUDIOS.

Informationen zum Widerrufsrecht

AGB

1. Mit Inanspruchnahme der Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, bzw. mit der Anforderung eines Exposés, Objektbesichtigungen oder Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter eines von Lüthen & Co. Immobilien GmbH angebotenen Objektes kommt ein Maklervertrag mit dem Miet- bzw. Kaufinteressenten nach Maßgabe des § 2 zustande. Lüthen & Co. Immobilien GmbH ist jedoch auch eine provisionspflichtige Tätigkeit für die andere Seite des beabsichtigten Vertrages gestattet.
2. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages, so berechnet sich die Vermittlungsprovision wie folgt: a. bei Vermittlung von Grundbesitz bebaut / unbebaut jeweils 6,25 % vom Kaufpreis einschl. des Wertes all jener Leistungen & Werte, die der Käufer übernimmt (z.B. Einrichtungsablöse) für Käufer; b. bei Anmietung von Wohnräumen 2,38 Netto-Monatsmieten für den Mieter; c. bei Anmietung von Gewerberäumen/ -flächen 3,57 Brutto-Monatsmieten für den Mieter (Definition der Bruttomiete: Nettomiete & Nebenkosten & Heizkosten). Vorgenannte Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Die Maklercourtage ist verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages bzw. bei Unterzeichnung des Mietvertrages für Wohn- oder Gewerberäume. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
3. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, d.h. bis spätesten innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.
4. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/ Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/ Kaufvertrages. Bei notariellen Miet-/ Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Miet-/ Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.
5. Dem Abschluss eines Miet-/ Kaufvertrages entsprechen der Erwerb der Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach jedoch gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Courtage, abzüglich der für den durch Pacht- oder Mietvertrag bereits gezahlten Courtage, zu zahlen.
6. Alle Angebote in Form von Exposés und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt es zum Abschluss eines Kauf-/ Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, ist der Interessent der Firma Lüthen & Co. Immobilien GmbH gegenüber zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Die hierfür aufkommende Provision ist dementsprechend zu entrichten.
7. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Vom Makler erstellte Exposés, Broschüren und Webseiten stellen lediglich eine Vorabinformation dar. Alle Zeichnungen, Ansichten, Planungsunterlagen, Karten und Flurkarten sind nicht maßstabsgetreu und als Bestandteil des Verkaufsexposés keine offiziellen Dokumente. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Eine Haftung für unrichtige Angaben ist bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.
8. Die Firma Lüthen & Co. Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden zwischen den Parteien durch Regelungen ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.